Rechtskonforme Waffen- & Munitionslagerung
Gemäß § 36 Waffengesetz (WaffG) müssen Schusswaffen und Munition gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. FORMAT Waffenschränke bieten geprüfte Sicherheit, durchdachte Waffenhalterungen und abschließbare Innentresore für die separate Verwahrung von Munition.
Waffenschränke & Tresore im Überblick
Gewehrschrank für bis zu 5 Langwaffen. Inklusive separat verschließbarem Innentresor für die gesetzeskonforme Lagerung von Munition.
Allseitig zweiwandiger Schrank mit umlaufendem Feuerfalz und Doppelbart-Hochsicherheitsschloss. Einstellhöhe für Langwaffen bis 1.274 mm.
Kompakter Tresor für bis zu 5 Kurzwaffen. Ausgestattet mit modernem elektronischem Tastatur-Zahlenschloss für schnellen und schlüssellosen Zugriff.
Stabiler Stahlschrank mit Fachböden zur übersichtlichen und sicheren Aufbewahrung größerer Mengen an Munition und Schießsport-Zubehör.
Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Vorschriften des Waffengesetzes (§ 36 WaffG / AWaffV) zur gemeinsamen oder getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition nach Widerstandsgrad (z. B. Grad 0 oder Grad I nach EN 1143-1). Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.
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Wir beraten Sie unverbindlich zur vorschriftsmäßigen Aufbewahrung und organisieren die diskrete Anlieferung.